Das Wichtigste in Kürze
- 9 Monate Verzug: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Jeder B2C-Online-Shop muss seitdem barrierefrei sein. Es gibt keine Schonfrist.
- Bußgelder bis 100.000 €: pro Verstoß (§37 BFSG). Die Marktüberwachung (MLBF Magdeburg) kontrolliert seit Januar 2026 aktiv.
- Abmahnungen seit August 2025: Spezialisierte Kanzleien verschicken Massenabmahnungen (600–2.500 € pro Stück). Neue Welle seit Februar 2026.
- Alt-Texte = schnellster Fix: Fehlende Alt-Texte auf Produktbildern sind einer der häufigsten und am leichtesten prüfbaren Verstöße – und gleichzeitig der schnellste Fix (Minuten statt Wochen mit KI-Tools).
- Overlays reichen nicht: Die Bundesfachstelle (BFIT-Bund) hat 2025 klargestellt, dass Overlay-Widgets allein die gesetzliche Pflicht nicht erfüllen.
1. Was seit der Deadline passiert ist
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Seitdem müssen alle B2C-Online-Shops barrierefrei sein. Wir schreiben März 2026. Das sind 9 Monate Verspätung. Hier ist, was seitdem passiert ist:
28. Juni 2025
BFSG tritt in Kraft. Alle B2C-Online-Shops müssen ab sofort barrierefrei sein.
August 2025
Erste Abmahnwelle. Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH verschickt Hunderte pauschale Abmahnungen an Online-Händler. Gefordert: ~600–1.032 €. Rechtsanwälte stufen die meisten als rechtlich fragwürdig ein.
September 2025
MLBF nimmt Betrieb auf. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (Magdeburg) beginnt mit der Prüfung.
November 2025
Frankreich: Erste EAA-Klagen. Behindertenverbände verklagen Auchan, Carrefour, E.Leclerc und Picard wegen fehlender Barrierefreiheit (fehlende Alt-Texte, schlechte Kontraste, keine Tastaturbedienung).
January 5, 2026
Aktive Kontrollphase beginnt. Die MLBF geht von beratender zu kontrollierender Haltung über. Konformitätserklärungen und Dokumentation werden aktiv eingefordert.
February 2026
Neue Abmahnwelle aus Berlin. KI-generierte Standardschreiben mit höheren Streitwerten. Trend: Abmahnungen nehmen zu.
März 2026 – JETZT
Behörden kontrollieren aktiv. Keine Schonfrist mehr. BFIT-Bund wird voraussichtlich erste Daten zu typischen Verstößen veröffentlichen. Erste Gerichtsurteile zur BFSG-Auslegung werden 2026 erwartet.
2. Wen betrifft das BFSG?
Kurz gesagt: fast jeden B2C-Online-Shop in Deutschland. Das BFSG gilt für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (§1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Sobald Verbraucher auf Ihrer Website Produkte kaufen, Termine buchen oder Verträge abschließen können, fallen Sie unter das Gesetz.
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND maximal 2 Mio. € Jahresumsatz sind von der Dienstleistungspflicht (also dem barrierefreien Shop-Betrieb) befreit (§3 Abs. 3 BFSG). Achtung: Verkaufen Sie Produkte die selbst unter das BFSG fallen (z.B. E-Reader, Software), gelten die Barrierefreiheitsanforderungen für diese Produkte trotzdem. Reine B2B-Shops und rein informative Websites ohne Vertragsschluss sind ebenfalls nicht betroffen.
3. Bußgelder: Was wirklich droht
§37 BFSG definiert einen klaren Bußgeldrahmen mit zwei Stufen:
| Stufe | Bußgeld | Verstoß |
|---|---|---|
| Schwer | bis 100.000 € | Nicht barrierefreies Produkt in Verkehr bringen oder Dienstleistung anbieten; Nichtbefolgung einer vollziehbaren Anordnung (z.B. Verkaufsverbot) |
| Formal | bis 10.000 € | Fehlende Informationen zur Barrierefreiheit; nicht fristgerechte Auskunft an Behörden; Dokumentationsmängel |
Wichtig: Die Bußgelder gelten pro Verstoß. Das Gesetz definiert 10 separate Tatbestände (§37 Abs. 1 und 2 BFSG), die einzeln geahndet werden können. Zusätzlich drohen Vertriebsverbote (komplette Sperrung des Online-Angebots), Zwangsgelder bei andauernder Nicht-Umsetzung und Produkt-Rückrufe.
Wurden bereits Bußgelder verhängt?
Stand März 2026 sind keine öffentlich bestätigten Bußgelder in Deutschland bekannt. Das liegt daran, dass die MLBF erst seit September 2025 operativ und seit Januar 2026 in der aktiven Kontrollphase ist. Die zweite Jahreshälfte 2025 galt faktisch als Aufbauphase.
Das bedeutet nicht, dass kein Risiko besteht – im Gegenteil: Die Behörden fordern jetzt aktiv Dokumentation an, die Abmahnungen nehmen zu, und die ersten Gerichtsurteile zur BFSG-Auslegung werden 2026 erwartet. In Frankreich sind Behindertenverbände bereits deutlich weiter.
Bußgelder im EU-Vergleich
| Land | Gesetz | Max. Bußgeld | Status März 2026 |
|---|---|---|---|
| Spanien | EAA-Umsetzung | bis 1.000.000 € | Noch keine bestätigten Fälle |
| Frankreich | Décret n° 2023-931 | bis 300.000 € (kumuliert) | 4 Großhändler verklagt (Nov. 2025) |
| Niederlande | EAA-Umsetzung | bis 250.000 € | ACM führt Audits seit Ende 2025 |
| Deutschland | BFSG | bis 100.000 € | MLBF aktiv, Abmahnungen laufen |
| Österreich | BaFG | bis 80.000 € | In Kraft seit Juni 2025 |
| Schweiz | BehiG | Keine (privat) | Gilt primär für öffentliche Stellen |
Quellen: BFSG §37, BaFG (BGBl. I 76/2023), TestParty.ai (Frankreich-Klagen), Bird & Bird / Lexology (Frankreich-Bußgelder), Level Access (EU-Übersicht). Stand März 2026.
4. Abmahnungen: Die reale Gefahr jetzt
Während auf das erste Bußgeld noch gewartet wird, ist die Abmahnwelle längst Realität. BFSG-Verstöße gelten als Marktverhaltensregel nach §3a UWG – das bedeutet: Mitbewerber, qualifizierte Verbraucherverbände und nach dem BGG anerkannte Einrichtungen können kostenpflichtig abmahnen.
CLAIM Rechtsanwalts GmbH verschickt Hunderte pauschale Abmahnungen im Auftrag eines SEO-Dienstleisters. Forderung: ~600–1.032 €. Keine konkreten Verstöße benannt, kein echtes Wettbewerbsverhältnis – daher von Fachanwälten als weitgehend unwirksam bewertet.
Neue Abmahnwelle aus Berlin mit KI-generierten Standardschreiben und höheren Streitwerten. Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien durchsuchen gezielt Websites auf Verstöße. Die Qualität der Abmahnungen steigt.
Behindertenverbände können nach dem BGG Verbandsklagen erheben. In Frankreich haben ApiDV und Droit Pluriel das bereits getan. Es ist eine Frage der Zeit, bis deutsche Verbände diesem Beispiel folgen.
Was eine Abmahnung kostet: Die Kosten liegen aktuell zwischen 600 und 2.500 € pro Abmahnung, zuzüglich einer Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie diese und verstoßen später erneut, drohen Vertragsstrafen im fünfstelligen Bereich.
5. Alt-Texte: Der häufigste Verstoß – und der schnellste Fix
Fehlende Alt-Texte auf Produktbildern gehören zu den häufigsten, am leichtesten nachweisbaren und am schnellsten behebbaren BFSG-Verstößen. Hier ist warum:
Automatisierte Tools erkennen fehlende Alt-Texte in Sekunden. Niedrige Hürde für Abmahner und Behörden.
500 Produktbilder ohne Alt-Text = 500 separate Verstöße. Die Bußgelder gelten pro Verstoß.
Mit KI-Tools lassen sich Hunderte Alt-Texte in Minuten generieren. Kein Redesign, kein Relaunch nötig.
Was das Gesetz verlangt
Das BFSG verweist über die BFSGV auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die in Kapitel 9 die WCAG 2.1 Level AA integriert. Das relevante Erfolgskriterium ist 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Jedes Bild, das Informationen vermittelt, braucht eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt.
Konkret bedeutet das für Online-Shops:
- Jedes Produktbild braucht einen beschreibenden Alt-Text (nicht nur „Bild“ oder den Dateinamen)
- Dekorative Bilder brauchen ein leeres Alt-Attribut (
alt="") - Icons und Buttons brauchen aussagekräftige Beschreibungen
- Der Alt-Text muss im HTML-Quellcode stehen (als echtes
alt-Attribut)
Warum Overlay-Widgets nicht reichen
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat 2025 klargestellt, dass Overlay-Tools allein nicht ausreichen, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Der Grund: Overlays verändern nur das DOM im Browser, nicht den HTML-Quellcode. Wenn das JavaScript-Script nicht lädt (AdBlocker, Netzwerkfehler), sind keine Alt-Texte vorhanden – ein Verstoß gegen das WCAG-Prinzip Robustheit.
Die US-Handelsaufsicht FTC hat im April 2025 eine Strafe von $1 Million gegen accessiBe verhängt – unter anderem wegen irreführender Compliance-Versprechen. Automatische Konformitätsbehauptungen sind nicht belegbar.
6. Was Sie jetzt sofort tun sollten
Sie sind in Verzug. Aber Sie können in den nächsten 48 Stunden die wichtigsten Risiken deutlich reduzieren. Hier ist Ihre Prioritätenliste:
Pflicht nach Anlage 3 BFSG. Muss bekannte Barrieren dokumentieren, einen Feedback-Mechanismus enthalten und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen. Im Footer oder den AGB verlinken. Eine fehlende Erklärung ist ein separater Bußgeldtatbestand (bis 10.000 €).
Der Quick Win. Mit KI-Tools wie AutoAlt.ai generieren Sie Alt-Texte für Hunderte Bilder in Minuten, nicht Wochen. 50 Credits/Monat kostenlos. Kein Redesign, kein Relaunch nötig – einfach Plugin installieren und loslegen.
Die zweithäufigsten Verstöße: zu geringe Farbkontraste und Formulare die nur mit der Maus bedienbar sind. Kostenlose Tools: WAVE (wave.webaim.org), axe DevTools (Browser-Extension).
Der gesamte Kaufprozess muss ohne Maus funktionieren: Produktseiten, Filter, Warenkorb, Formulare, Bezahlung. Testen Sie mit Screenreader (NVDA ist kostenlos) und Tab-Navigation.
Dokumentation schützt. Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest: Audit-Ergebnisse, umgesetzte Maßnahmen, Roadmap für offene Punkte. Diese Dokumentation kann Bußgelder reduzieren und zeigt „Best Effort“. Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre.
Gute Nachricht: Bei einem festgestellten Verstoß fordert die Marktüberwachung zunächst die Herstellung der Konformität innerhalb einer Frist (§22 BFSG). Erst bei Nichtbefolgung wird ein Bußgeld verhängt. Ein dokumentierter Aktionsplan und nachweisbare Bemühungen können den Unterschied machen. Aber: Gegen Abmahnungen durch Dritte schützt das nicht.
7. Übergangsfristen – wer hat noch Zeit?
Es gibt keine generelle Schonfrist für Online-Shops. Aber es gibt eine enge Ausnahme:
Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 vereinbart wurden, dürfen bis zum 28. Juni 2030 unverändert weiterlaufen (§38 BFSG). Aber „unverändert“ bedeutet: Der gesamte Shop muss als Archiv ruhen. Jedes Update, Redesign oder neue Produkt beendet diesen Schutz sofort. In der Praxis ist diese Ausnahme für aktive Online-Shops irrelevant.
Für die Berufung auf „unverhältnismäßige Belastung“ (§17 BFSG) muss das Unternehmen eine dokumentierte Beurteilung durchführen und bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen. Die Kriterien sind in Anlage 4 der BFSGV definiert – für typische Online-Shops mit Standardtechnologie (WordPress, Shopware, Shopify) dürfte diese Berufung schwer zu begründen sein.
8. Fazit
Abwarten ist im März 2026 keine Option mehr. Die Deadline ist 9 Monate her. Die Schonfrist ist seit Januar 2026 vorbei. Abmahnungen laufen seit August 2025 und nehmen zu. Die Behörden fordern aktiv Dokumentation an. In Frankreich werden bereits Großhändler vor Gericht gezogen.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Beginnen Sie mit den schnellsten, wirkungsvollsten Maßnahmen – und fehlende Alt-Texte auf Produktbildern sind der einfachste Startpunkt. Sie sind einer der häufigsten Verstöße, aber auch einer der am schnellsten behebbaren.
Wichtig: AutoAlt.ai macht nicht Ihre gesamte Website EAA-konform. Kein einzelnes Tool kann das. Aber es löst das Alt-Text-Problem – und das ist einer der häufigsten und nachweisbarsten Verstöße. Die restliche Barrierefreiheit (Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität) erfordert zusätzliche Maßnahmen.
Alt-Texte jetzt ergänzen
9. Häufig gestellte Fragen
Was passiert wenn mein Online-Shop nicht EAA-konform ist?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 € (§37 BFSG), Abmahnungen durch Wettbewerber (600–2.500 € pro Abmahnung), Vertriebsverbote und Zwangsgelder. Die Marktüberwachungsstelle (MLBF) prüft seit Januar 2026 aktiv.
Wurden bereits BFSG-Bußgelder verhängt?
Stand März 2026 sind keine öffentlich bestätigten Bußgelder bekannt. Allerdings laufen seit Januar 2026 aktive Kontrollen und seit August 2025 werden Abmahnungen verschickt. In Frankreich haben Behindertenverbände bereits im November 2025 vier Großhändler verklagt.
Sind Alt-Texte Pflicht nach dem BFSG?
Ja. Das BFSG verweist über die BFSGV auf die EN 301 549, die WCAG 2.1 Level AA integriert. Erfolgskriterium 1.1.1 fordert Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. Fehlende Alt-Texte sind ein nachweisbarer Einzelverstoß.
Reicht ein Overlay-Widget für die BFSG-Konformität?
Nein. Die BFIT-Bund hat 2025 klargestellt, dass Overlays allein nicht ausreichen. Sie verändern nur das DOM, nicht den HTML-Quellcode. Die FTC hat accessiBe 2025 mit $1 Mio. bestraft – u.a. wegen irreführender Compliance-Versprechen.
Sind Kleinstunternehmen vom BFSG befreit?
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND maximal 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen befreit (§3 Abs. 3 BFSG). Aber: Verkaufen sie BFSG-pflichtige Produkte (z.B. E-Reader), gelten die Anforderungen für diese Produkte trotzdem.
Was muss ich jetzt sofort tun?
1) Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. 2) Alt-Texte für alle Produktbilder ergänzen. 3) Kontraste und Tastaturbedienung prüfen. 4) Checkout-Prozess mit Screenreader testen. 5) Alle Maßnahmen dokumentieren (5 Jahre aufbewahren).
Wie hoch sind BFSG-Abmahnkosten?
600 bis 2.500 € pro Abmahnung, zuzüglich Unterlassungserklärung. Seit August 2025 werden Massenabmahnungen verschickt. Seit Februar 2026 gibt es eine neue Welle mit höheren Streitwerten.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Online-Shops?
Nur wenn der Shop seit Juni 2025 absolut unverändert geblieben ist (bis 2030). Jedes Update oder Redesign beendet diesen Schutz. Für aktive Online-Shops ist diese Ausnahme praktisch irrelevant.