Seit 28. Juni 2025 in Kraft
Der European Accessibility Act (EAA) ist keine Zukunftsmusik mehr. Die Frist ist abgelaufen. Seit dem Stichtag können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder verhängen, Verbraucher Verstöße melden und Mitbewerber Abmahnungen verschicken. Die ersten Abmahnwellen laufen bereits.
1. Überblick: Wie der EAA bestraft
Der EAA (Richtlinie (EU) 2019/882) setzt keine einheitlichen Strafen für die gesamte EU. Stattdessen verlangt Artikel 30, dass jedes Mitgliedsland eigene Sanktionen festlegt, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen.
In der Praxis bedeutet das: Die Bußgelder unterscheiden sich massiv – von €5.000 in einigen Ländern bis zu €1.000.000 in Spanien oder 10% des Jahresumsatzes in den Niederlanden. Die Durchsetzung variiert ebenso stark.
Drei Sanktionsebenen
1. Verwaltungsstrafen (Bußgelder): Die häufigste Sanktion. Verhängt von den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Typisch: €5.000–€100.000, in Einzelfällen deutlich höher.
2. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: In Deutschland besonders relevant. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen. Kosten: €500–€5.000 pro Abmahnung plus Unterlassungsansprüche.
3. Produktbeschränkungen: Behörden können nicht-konforme Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nehmen. Im E-Commerce bedeutet das: Der Online-Shop kann gesperrt werden.
2. Bußgeldtabelle: Alle EU-Länder
Die folgende Tabelle zeigt die maximalen Bußgelder pro Land. Beachten Sie: Viele Länder verhängen zunächst Korrekturfristen, bevor Strafen greifen. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Auswirkung des Verstoßes.
| Land | Nationales Gesetz | Max. Bußgeld | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | BFSG | €100.000 | + Abmahnungen durch Mitbewerber. €10.000 für Dokumentationsmängel. Tagesstrafen bei Nicht-Umsetzung möglich. |
| 🇪🇸 Spanien | Ley de Accesibilidad | €1.000.000 | Höchste Einzelstrafe in der EU. Gestaffelt: leicht €30.000–€90.000, schwer €90.001–€300.000, sehr schwer bis €1 Mio. |
| 🇳🇱 Niederlande | Wet tijdelijke bepalingen | €900.000 / 10% Umsatz | Proaktive Durchsetzung durch ACM. Umsatzabhängige Strafen möglich. |
| 🇫🇷 Frankreich | Loi accessibilité | €250.000 | Öffentliche Nennung nicht-konformer Unternehmen möglich. 4 Retailer seit Nov. 2025 verklagt. |
| 🇮🇪 Irland | EAA Transposition | €200.000 | Einziges EU-Land mit strafrechtlicher Verfolgung. Pflicht-Accessibility-Audits bei Verstößen. |
| 🇦🇹 Österreich | BGStG / BZG | €200.000 | Erhöhte Strafen bei wiederholten Verstößen. Dienstleistungssperre möglich. |
| 🇮🇹 Italien | Decreto Legislativo | €100.000 | Durchsetzung durch AGCOM. Bereits Enforcement-Maßnahmen im öffentlichen Sektor. |
| 🇧🇪 Belgien | Loi transposant la directive | €100.000 | Föderale und regionale Koordination. |
| 🇸🇪 Schweden | Lag om tillgänglighet | ~€900.000 (SEK 10 Mio.) | Marktverbote möglich. Starke historische Accessibility-Kultur. |
| 🇫🇮 Finnland | Accessibility Act | €150.000 | Pflicht-Accessibility-Audits. Dokumentationspflicht. |
| 🇵🇱 Polen | Ustawa o dostępności | ~€50.000 (PLN 200.000+) | Aufholbedarf bei Enforcement. Langsamer Start erwartet. |
| 🇵🇹 Portugal | Decreto-Lei | €44.000 | Relativ niedrige Obergrenze. |
Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer, Auswirkung und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens.
3. Deutschland (BFSG) im Detail
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen – einschließlich Online-Shops, Apps und digitaler Zahlungsdienste.
BFSG-Bußgelder im Detail
Bis €100.000: Für den Verkauf nicht barrierefreier Produkte oder die Erbringung nicht barrierefreier Dienstleistungen (§37 BFSG).
Bis €10.000: Für fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärungen, Dokumentationsmängel und fehlende Informationspflichten.
Tagesstrafen: Bei andauernder Nicht-Umsetzung können Zwangsgelder verhängt werden, bis die Konformität hergestellt ist.
Wer kontrolliert?
Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist die Marktüberwachungsbehörde MLBF in Magdeburg aktiv (seit Januar 2026). Verbraucher können Verstöße direkt bei den Landesbehörden melden. Zusätzlich können anerkannte Behindertenverbände und Mitbewerber eigenständig klagen.
Ausnahmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende UND max. €2 Mio. Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Aber Achtung: Wenn sie Produkte vertreiben die unter das BFSG fallen (z.B. Computer, E-Book-Reader), gelten die Anforderungen trotzdem.
4. Die Abmahnwelle 2025/2026
Massenabmahnungen seit August 2025
Seit August 2025 verschickt die CLAIM Rechtsanwalts GmbH im Namen des Webseitenbetreibers die-website-experte.de massenhaft Abmahnungen an Online-Shops. Die pauschale Forderung: ca. €595 pro Abmahnung plus Unterlassungserklärung. Fachanwälte bewerten viele dieser Abmahnungen als rechtlich fragwürdig.
Die Abmahnungen folgen einem bekannten Muster: Pauschaler Vorwurf eines BFSG-Verstoßes, ohne konkrete Benennung der fehlenden Barrierefreiheits-Elemente. Fachanwälte raten:
- Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. Viele Abmahnungen sind formell fehlerhaft.
- Fachanwalt prüfen lassen. Ein Anwalt für Wettbewerbs- oder IT-Recht kann die Berechtigung bewerten.
- Konkretisierung verlangen. Der Abmahner muss genau darlegen, welche Elemente nicht barrierefrei sind.
- Wettbewerbsverhältnis prüfen. Nur echte Mitbewerber können wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Ob aus den ersten Abmahnungen eine dauerhafte Welle wird, ist aktuell unklar. Die BGH-Urteile von März 2025 zu DSGVO-Abmahnungen könnten als Richtungsweiser für BFSG-Fälle dienen.
5. Frankreich, Spanien, Niederlande
🇫🇷 Frankreich: Öffentliche Nennung + €250.000
Frankreich setzt auf eine Kombination aus Bußgeldern und öffentlicher Bloßstellung: Nicht-konforme Unternehmen können namentlich veröffentlicht werden. Im November 2025 wurden vier große Einzelhändler (darunter Auchan, Carrefour, E.Leclerc und Picard) wegen mangelnder digitaler Barrierefreiheit verklagt – die ersten großen EAA-Fälle in Frankreich.
🇪🇸 Spanien: Bis zu €1.000.000
Spanien hat die höchsten Einzelstrafen in der EU. Das dreistufige System staffelt nach Schwere: Leichte Verstöße bis €90.000, schwere bis €300.000 und sehr schwere bis €1.000.000. Zusätzlich können Unternehmen zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet und öffentlich als nicht-konform benannt werden.
🇳🇱 Niederlande: 10% des Jahresumsatzes
Die Niederlande haben mit der ACM (Autoriteit Consument & Markt) eine der proaktivsten Aufsichtsbehörden. Strafen können bis zu €900.000 oder 10% des Jahresumsatzes betragen – je nachdem was höher ist. Für größere E-Commerce-Unternehmen kann das schnell in den sechsstelligen Bereich gehen.
🇮🇪 Irland: Einziges Land mit Strafrecht
Irland ist das einzige EU-Mitgliedsland, das bei schweren EAA-Verstößen strafrechtliche Konsequenzen vorsieht. Neben Bußgeldern bis €200.000 können bei vorsätzlicher Nicht-Umsetzung auch persönliche strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer drohen.
6. Alt-Texte: Der häufigste Verstoß
Fehlende Alt-Texte für Bilder sind einer der am einfachsten nachweisbaren Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen. Jedes automatisierte Audit-Tool kann in Sekunden feststellen, wie viele Bilder auf einer Website ohne Alt-Text sind. Das macht fehlende Alt-Texte zum niedrigschwelligsten Angriffspunkt für Abmahner und Aufsichtsbehörden.
"Die FTC stellte in ihrer Klage gegen accessiBe fest, dass das Overlay-Widget unter anderem „fehlende oder ungenaue Alt-Texte" auf Websites verursachte – zum Beispiel wurde ein Filet Mignon als „Brown bread on white ceramic plate" beschrieben."
Alt-Texte sind eine Grundanforderung nach WCAG 2.1 Level AA (Erfolgskriterium 1.1.1: Nicht-Text-Inhalt). Jedes Bild, das Information vermittelt, braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder brauchen ein leeres alt-Attribut (alt="").
Wie viele Bilder in Ihrem Shop haben keinen Alt-Text?
Die meisten Online-Shops mit über 500 Produkten haben Hunderte oder Tausende Bilder ohne Alt-Text. Manuelles Nachpflegen ist bei dieser Menge unrealistisch. AutoAlt.ai generiert Alt-Texte per KI für alle Bilder – in Minuten statt Wochen.
7. So schützen Sie sich vor Bußgeldern und Abmahnungen
Die gute Nachricht: Der EAA und das BFSG setzen auf Verhältnismäßigkeit. Behörden räumen in der Regel Korrekturfristen ein, bevor Bußgelder verhängt werden. Wer nachweislich an der Umsetzung arbeitet, hat ein deutlich geringeres Risiko.
Sofortmaßnahmen (heute umsetzbar)
- Alt-Texte für alle Bilder generieren. Mit AutoAlt.ai in Minuten erledigt – Plugin installieren, Bulk starten, fertig. 50 Gratis-Credits/Monat.
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Muss auf jeder Seite leicht auffindbar sein. Beschreibt den aktuellen Stand und geplante Maßnahmen.
- Kontrastverhältnisse prüfen. Text-Hintergrund-Kontrast von mindestens 4,5:1 (WCAG AA).
- Tastaturnavigation testen. Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein.
Mittelfristig (innerhalb 3 Monaten)
- WCAG 2.1 AA Audit durchführen. Automatisierte Tools + manuelle Prüfung.
- Maßnahmenplan dokumentieren. Zeigt Behörden, dass Sie aktiv an Compliance arbeiten.
- Formulare barrierefrei gestalten. Labels, Fehlermeldungen, Fokus-Management.
- Screenreader-Test. VoiceOver (Mac), NVDA (Windows) oder JAWS.
8. Häufige Fragen
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstoß gegen das BFSG?
Bis zu €100.000 für den Verkauf nicht barrierefreier Produkte oder Dienstleistungen. Bis zu €10.000 für Dokumentationsmängel wie eine fehlende Barrierefreiheitserklärung. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber mit Kosten von €500–€5.000 plus Unterlassungsansprüche und Vertragsstrafen bei erneutem Verstoß.
Gibt es bereits Abmahnungen wegen des BFSG?
Ja. Seit August 2025 verschickt die CLAIM Rechtsanwalts GmbH massenhaft Abmahnungen an Online-Shops wegen angeblicher BFSG-Verstöße. Die Forderung liegt bei ca. €595 pro Abmahnung. Fachanwälte bewerten viele dieser Abmahnungen als rechtlich fragwürdig, da sie pauschale Vorwürfe ohne konkrete Benennung der Mängel enthalten. Trotzdem: Wer keine Barrierefreiheitsmaßnahmen nachweisen kann, ist angreifbar.
Welches EU-Land hat die höchsten EAA-Strafen?
Spanien hat mit bis zu €1.000.000 die höchsten Einzelstrafen. Die Niederlande können bis zu €900.000 oder 10% des Jahresumsatzes verhängen. Irland ist das einzige EU-Land mit strafrechtlicher Verfolgung. In Deutschland liegen die Bußgelder bei bis zu €100.000, aber das Abmahnrisiko durch Mitbewerber ist zusätzlich erheblich.
Sind fehlende Alt-Texte ein BFSG-Verstoß?
Ja. Alt-Texte für Bilder sind eine Grundanforderung nach WCAG 2.1 Level AA (Erfolgskriterium 1.1.1), dem technischen Standard hinter dem BFSG. Ein Online-Shop ohne Alt-Texte für Produktbilder erfüllt die Barrierefreiheitsanforderungen nicht und kann sowohl behördlich sanktioniert als auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Gilt das BFSG auch für kleine Online-Shops?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende UND max. €2 Mio. Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Aber: Wenn sie Produkte vertreiben die unter das BFSG fallen (z.B. Computer, E-Book-Reader, Smartphones), gelten die Barrierefreiheitsanforderungen für diese Produkte trotzdem. B2B-Angebote sind ausgenommen, solange sie sich erkennbar nur an Unternehmen richten.
Fehlende Alt-Texte? Der häufigste BFSG-Verstoß.
Plugin installieren, Bulk starten, BFSG-konform. 50 Alt-Texte pro Monat – dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.