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Alt-Text Pflicht in der Schweiz: BehiG-Revision 2027 & was der EAA für Ihr EU-Geschäft bedeutet

Die Schweiz hinkt der EU bei der digitalen Barrierefreiheit hinterher – aber nicht mehr lange. Die BehiG-Revision soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wer bereits an EU-Kunden verkauft, ist über den EAA jetzt schon betroffen. Nur 17% der Schweizer Online-Shops sind barrierefrei.

Alexander Flach

Alexander Flach

Accessibility & AI Specialist

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Alt-Text Pflicht in der Schweiz BehiG-Revision 2027 & was der EAA für Ihr EU-Geschäft bedeutet

Alt-Text Pflicht in der Schweiz BehiG-Revision 2027 & was der EAA für Ihr EU-Geschäft bedeutet

1. Status quo: Was gilt heute in der Schweiz?

Die Schweiz hat seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) – eines der ältesten Gleichstellungsgesetze Europas. Es verbietet Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und umfasst auch den Zugang zu Dienstleistungen. Doch bei der digitalen Barrierefreiheit gibt es eine grosse Lücke:

✅ Öffentliche Stellen: Bereits verpflichtet

Bundesbehörden, Kantone, Gemeinden und bundesnahe Betriebe müssen ihre Websites seit der BehiG-Teilrevision vom 28. Juni 2025 nach dem eCH-0059 Standard v3.0 (basiert auf WCAG 2.1 Level AA) barrierefrei gestalten. Bestehende Websites haben bis 2030 Zeit zur Anpassung. Zuständig ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).

❌ Private Unternehmen: Noch keine direkte gesetzliche Pflicht

Online-Shops, Banken, E-Commerce-Plattformen, Software-Anbieter und andere private Unternehmen sind in der Schweiz derzeit nicht durch das BehiG direkt verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Das ändert sich voraussichtlich 2027 (siehe Sektion 2).

⚠️ Aber: Art. 6 BehiG & UN-BRK

Auch das geltende BehiG bietet Ansatzpunkte: Art. 6 BehiG verbietet private Benachteiligungen bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen. Art. 8 Abs. 2 BehiG gibt Betroffenen einen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch. Die Schweiz hat zudem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK/CRPD) 2014 ratifiziert, die gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen vorschreibt.

Es ist juristisch noch nicht abschliessend geklärt, ob ein unzugänglicher Online-Shop unter Art. 6 BehiG eine Benachteiligung darstellt – aber der Trend ist eindeutig.

Die erschreckende Realität: Laut einer Studie von valantic & AIOPS (2024) sind nur 17% der Schweizer Online-Shops barrierefrei nutzbar. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS, Erhebung 2017) leben in der Schweiz rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das sind 22% der Bevölkerung ab 15 Jahren. 29% berichten dauerhafte Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten.

2. Die BehiG-Revision: Was kommt ab 2027?

Am 23. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet. Am 28. März 2025 hat die WBK-N (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats) ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Revision einzutreten. Das geplante Inkrafttreten: 1. Januar 2027.

Die vier wichtigsten Änderungen:

Erweiterung auf die Privatwirtschaft

Erstmals werden alle Anbieter öffentlich zugänglicher kommerzieller und kultureller Dienstleistungen erfasst – inklusive digitaler Dienstleistungen. Das umfasst: Online-Shops, Hotels, Restaurants, Kinos, Banken, Detailhändler, Apps, Software und digitale Kommunikationsdienste.

Konzept der «angemessenen Vorkehrungen» (Art. 2 Abs. 5 E-BehiG)

Anbieter werden verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Konzept orientiert sich an der UN-BRK und der EU-Praxis. Eine unverhältnismässige Belastung kann als Ausnahme geltend gemacht werden – muss aber begründet und dokumentiert werden.

Verbindliche Mindeststandards (Bundesrats-Kompetenz)

Der Bundesrat erhält die Kompetenz, verbindliche Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit per Verordnung festzulegen, orientiert an internationalen und europäischen Vorschriften (WCAG 2.1/2.2, EN 301 549). Damit wird die Schweiz technisch den gleichen Standard wie die EU anwenden.

Kleinstunternehmen-Ausnahme

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter CHF 2 Mio. Umsatz werden voraussichtlich bei digitalen Dienstleistungen ausgenommen – analog zur EU-Regelung. Bei Produkten (Hardware, Terminals) gilt die Ausnahme nicht.

🗓️ Timeline der BehiG-Revision

23.12.2024: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision

28.03.2025: WBK-N beschliesst ohne Gegenstimme Eintreten

2025/2026: Parlamentarische Beratung (National- und Ständerat)

01.01.2027: Geplantes Inkrafttreten (ca. 18 Monate Vorbereitungszeit)

3. EAA-Pflicht: Warum Schweizer Shops schon jetzt betroffen sind

Auch wenn das BehiG private Unternehmen noch nicht direkt verpflichtet – der European Accessibility Act (EAA) gilt seit dem 28. Juni 2025 in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Und er betrifft auch Schweizer Unternehmen:

Wenn Sie an EU-Kunden verkaufen, gilt der EAA – auch mit Sitz in der Schweiz

Der EAA richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten – unabhängig vom Firmensitz. Konkret betrifft das Schweizer Unternehmen, die:

• Einen Online-Shop betreiben, der an Kunden in Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern liefert
• Eine Buchungsplattform anbieten, die von EU-Bürgern genutzt werden kann
• Banking- oder Finanzdienstleistungen für EU-Kunden erbringen
• Software oder Apps an EU-Endnutzer vertreiben

Das Durchsetzungsrisiko ist real: In Deutschland drohen Bussgelder bis €100.000 (§37 BFSG), in Österreich bis €80.000 (BaFG). Seit August 2025 versendet die deutsche Kanzlei CLAIM RA GmbH systematisch Abmahnungen (~€595/Stück) an nicht-konforme Online-Shops. Es gibt keinen geografischen Filter – ein Schweizer Shop, der nach Deutschland liefert und fehlende Alt-Texte hat, kann genauso abgemahnt werden wie ein deutscher.

Was bedeutet das konkret für Schweizer Shops mit EU-Geschäft?

✓ Alt-Texte für alle informativen Bilder nach WCAG 2.1 AA
✓ Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlichen (siehe Sektion 5)
✓ Technische Dokumentation erstellen und aufbewahren (siehe Sektion 5)
✓ Konformitätsbewertung durchführen (Selbstbewertung genügt)

→ EAA-Bussgeldkatalog: Alle 12 EU-Länder im Vergleich

4. Wer ist betroffen? Drei Szenarien

Szenario A: Sie verkaufen an EU-Kunden
Sie sind JETZT betroffen (seit 28.06.2025)

Der EAA gilt für alle, die im EU-Markt tätig sind. Alt-Texte, Tastaturnavigation, Farbkontraste – alles muss WCAG 2.1 AA entsprechen. Bussgelder drohen in jedem EU-Land, in das Sie liefern. Plus: Dokumentationspflicht und Barrierefreiheitserklärung.

Szenario B: Sie verkaufen nur in der Schweiz, haben mehr als 10 MA
Ab voraussichtlich 01.01.2027 betroffen (BehiG-Revision)

Wenn Ihr Unternehmen öffentlich zugängliche kommerzielle Dienstleistungen anbietet (Online-Shop, Buchung, Banking), werden Sie nach der BehiG-Revision verpflichtet. Heute schon möglich: Schlichtungsverfahren nach Art. 8 BehiG (siehe Sektion 6).

Szenario C: Kleinstunternehmen, nur Schweizer Markt
Voraussichtlich ausgenommen – aber Alt-Texte lohnen sich trotzdem

Unter 10 Mitarbeiter UND unter CHF 2 Mio. Umsatz? Dann wahrscheinlich von der BehiG-Pflicht ausgenommen. Achtung: Über Art. 6 BehiG und die UN-BRK besteht aber ein generelles Diskriminierungsverbot – auch für Kleinstunternehmen. Und: Alt-Texte kosten fast nichts, verbessern Ihre SEO und erreichen 1,7 Millionen potenzielle Kunden mit Behinderungen.

5. Alt-Text-Anforderungen & Barrierefreiheitserklärung

Ob über den EAA (für EU-Geschäft) oder die kommende BehiG-Revision (für den Schweizer Markt) – der technische Standard ist derselbe: WCAG 2.1 Level AA (in der Schweiz referenziert über eCH-0059 v3.0, in der EU über EN 301 549). Die Alt-Text-Anforderungen:

✓ Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text (80-125 Zeichen empfohlen)
✓ Dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut: alt=""
✓ Verlinkte Bilder beschreiben das Linkziel im Alt-Text
✓ Text im Bild (Banner, Infografiken) muss im Alt-Text wiedergegeben werden
✓ Kein Bild ohne Alt-Attribut – fehlendes Attribut ist immer ein Verstoss
✓ Kein «Bild von…» am Anfang – Screenreader kündigen das automatisch an
✓ Kein Keyword-Stuffing – natürliche, beschreibende Sprache
✓ Mehrsprachigkeit beachten – Alt-Texte in der jeweiligen Sprachversion (DE, FR, IT, EN)

Barrierefreiheitserklärung (Pflicht bei EU-Geschäft)

Wer unter den EAA fällt (Szenario A: EU-Kunden), muss bereits heute eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlichen. Sie muss leicht auffindbar sein (z.B. im Footer, neben Impressum und Datenschutz) und folgende Angaben enthalten:

Pflichtinhalte der Barrierefreiheitserklärung

Gültigkeitsbereich (welche Website/App) • Stand der Konformität (vollständig/teilweise/nicht konform) • Bewertungsgrundlage (z.B. WCAG 2.1 AA) • Bekannte Einschränkungen mit Begründung • Kontaktmöglichkeit für Feedback • Datum der letzten Aktualisierung

 

Technische Dokumentation (Pflicht bei EU-Geschäft)

Zusätzlich zur Barrierefreiheitserklärung verlangt der EAA eine technische Dokumentation, die Sie bei Behördenanfragen vorlegen können müssen:

Was dokumentiert werden muss

Beschreibung des digitalen Angebots • Angewandte Normen (EN 301 549 / WCAG 2.1) • Durchgeführte Prüfungen und deren Ergebnisse • Konformitätsbewertung (Selbstbewertung genügt) • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Tipp für Schweizer Unternehmen: Die Verarbeitungshistorie von AutoAlt.ai (welche Bilder wann mit welchem Alt-Text versehen wurden) dient als dokumentierter Compliance-Nachweis. Das zeigt einer EU-Behörde, dass Sie aktiv Massnahmen ergriffen haben – und ist auch für die kommende BehiG-Revision wertvolle Vorbereitung.

 

→ Vollständiger Guide: Was ist Alt-Text? 10 Regeln + 5 Beispiele

6. Durchsetzung: Bussgelder, Schlichtung & Klagen

In der Schweiz gibt es heute und künftig mehrere Durchsetzungswege – je nachdem, ob Sie unter den EAA oder das BehiG fallen:

Weg 1: EAA-Bussgelder (bei EU-Geschäft – gilt jetzt)

Wer an EU-Kunden verkauft, unterliegt den nationalen Bussgeldern des jeweiligen EU-Landes:

🇩🇪 Deutschland: Bis €100.000 (§37 BFSG) + Abmahnungen (~€595/Stück)

🇦🇹 Österreich: Bis €80.000 (BaFG) + BGStG-Schlichtung

🇫🇷 Frankreich: Bis €250.000 (4 Händler bereits verklagt, 11/2025)

🇪🇸 Spanien: Bis €1.000.000

🇳🇱 Niederlande: Bis €900.000 oder 10% des Jahresumsatzes

Es gibt keinen «Schweizer Schutz» – wenn Ihr Shop nach Deutschland liefert und die BFSG-Anforderungen nicht erfüllt, können Sie abgemahnt werden.

Weg 2: Schlichtung nach BehiG (gilt schon heute)

Auch ohne die BehiG-Revision können Betroffene schon heute handeln: Art. 8 BehiG gibt Menschen mit Behinderungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegen private Anbieter, die bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen benachteiligen.

• Schlichtungsverfahren: Beim EBGB (Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) oder bei kantonalen Schlichtungsstellen. Kostenlos für den Beschwerdeführer.

• Klage: Scheitert die Schlichtung, kann der Betroffene beim Zivilgericht klagen. Seit der Revision steht auch ein Verbandsklagerecht für Behindertenorganisationen zur Diskussion.

• Schadenersatz: Bei nachgewiesener Diskriminierung nach Art. 6 BehiG möglich.

Weg 3: BehiG-Revision Bussgelder (ab 2027)

Die genauen Bussgeld-Höhen im revidierten BehiG stehen noch nicht fest – sie werden im parlamentarischen Prozess festgelegt. Orientierung bieten die EAA-Umsetzungen der Nachbarländer:

€80.000

Österreich (BaFG)
Grossunternehmen

€100.000

Deutschland (BFSG)
pauschal

CHF ?

Schweiz (BehiG-Rev.)
noch offen

Erwartung: Da die Revision sich am EAA orientiert, werden die Schweizer Bussgelder voraussichtlich in einer ähnlichen Grössenordnung liegen.

→ Vollständiger EAA-Bussgeldkatalog: Alle 12 EU-Länder im Vergleich

7. Schweiz vs. Deutschland vs. Österreich

Kriterium 🇨🇭 Schweiz 🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich
Gesetz (EAA-Umsetzung)BehiG (Revision geplant)BFSGBaFG
Pflicht für Private seitGeplant: 01.01.202728.06.202528.06.2025
Technischer StandardeCH-0059 v3.0 / WCAG 2.1 AAEN 301 549 / WCAG 2.1 AAEN 301 549 / WCAG 2.1 AA
EAA-Pflicht bei EU-GeschäftJa, seit 28.06.2025Direkt (BFSG)Direkt (BaFG)
Max. BussgeldNoch offen (BehiG-Rev.)€100.000€80.000 / €50k / €25k
SchlichtungsverfahrenJa (EBGB / kantonal)Nicht vorgesehenJa (SMS / BGStG)
Barrierefreie Shops (%)~17%~25-30% (Schätzung)~20% (Schätzung)
BarrierefreiheitserklärungBei EU-Geschäft: PflichtPflicht (BFSG)Pflicht (§14 BaFG)
Zusätzliches GleichstellungsgesetzBehiG Art. 6 (heute schon)AGG (begrenzt digital)BGStG (auch Kleinstunt.)

Fazit: Die Schweiz ist aktuell noch am mildesten – aber das Zeitfenster schliesst sich. Wer an EU-Kunden verkauft, ist heute schon voll betroffen. Wer nur in der Schweiz tätig ist, hat noch ca. 18 Monate. In beiden Fällen gilt: Wer jetzt handelt, hat 2027 keinen Stress und profitiert sofort von besserer SEO und mehr Reichweite.

8. In 24 Stunden konform: Schritt-für-Schritt

Ob Sie wegen des EAA jetzt handeln müssen oder sich auf die BehiG-Revision vorbereiten – der Weg ist derselbe:

1
Bestandsaufnahme (30 Min.)
  • Chrome → F12 → Lighthouse → Accessibility. Prüfen Sie Ihre 10 wichtigsten Seiten (Startseite, Top-Produkte, Kategorien, Checkout/Buchung). Zählen Sie fehlende Alt-Texte. Bei den meisten Schweizer Shops: 60-80% fehlen.
2
AutoAlt.ai Plugin installieren (5 Min.)
3
Sprachen konfigurieren (2 Min.)
  • Für mehrsprachige Schweizer Shops: Stellen Sie die Zielsprachen ein (DE, FR, IT, EN). AutoAlt.ai generiert Alt-Texte in allen Sprachen – 1 Credit = 1 Bild in allen Sprachversionen inklusive. Kompatibel mit WPML und Polylang.
4
Bulk-Generierung starten (1-8 Std.)
  • Bulk Alt-Text Generator für die gesamte Mediathek starten. 1.000 Bilder ≈ 30-60 Minuten. Grössere Shops über Nacht. Die Verarbeitung läuft im Hintergrund ohne Ihren Shop zu verlangsamen.
5
Stichproben prüfen (30 Min.)
  • 20-30 generierte Alt-Texte stichprobenartig in jeder Sprache prüfen. Produktnamen korrekt? Beschreibungen passend? Nachbearbeitung kostet keine Credits.
6
Barrierefreiheitserklärung erstellen (1 Std.)
  • Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung und verlinken Sie diese im Footer Ihres Shops (neben Impressum und Datenschutz). Pflichtinhalte: Gültigkeitsbereich, Bewertungsgrundlage, Massnahmen, Ausnahmen, Kontakt, Datum. Auch wenn Sie nur in der Schweiz verkaufen: Es ist Best Practice und bereitet Sie auf 2027 vor.
Ergebnis: Konformität erreicht
  • Alle Bilder haben Alt-Texte in allen Sprachen. Die Verarbeitungshistorie dient als Dokumentation. Die Barrierefreiheitserklärung ist veröffentlicht. Sie sind für den Alt-Text-Teil sowohl des EAA als auch des kommenden BehiG abgesichert.

Für Schweizer Online-Shops: Jetzt vorbereiten statt 2027 nachrüsten

AutoAlt.ai generiert Alt-Texte per KI in DE, FR, IT & EN – DSGVO-konform, EU-Server, Made in Germany. Plugin für WordPress, WooCommerce, Shopware, Joomla und Drupal. 50 Credits/Monat kostenlos.

9. 5 Gründe, nicht auf 2027 zu warten

1. EAA gilt bereits – bei EU-Geschäft

Wenn Sie an Kunden in Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern verkaufen, sind Sie seit Juni 2025 verpflichtet. Abmahnungen aus Deutschland kennen keine Landesgrenzen.

2. SEO-Vorteil: 22% mehr Traffic

22,6% aller Google-Suchen sind Bildersuchen. Wer Alt-Texte hat, wird in der Bildersuche gefunden. Bei nur 17% barrierefreien Schweizer Shops haben Sie einen enormen Wettbewerbsvorteil, wenn Sie jetzt handeln – Ihre 83% der Konkurrenten tun es noch nicht.

3. 1,7 Millionen potenzielle Kunden

Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS, 2017) leben in der Schweiz rund 1,7 Mio. Menschen mit Behinderungen. 29% der Bevölkerung (15-89 Jahre) berichten dauerhafte Alltagseinschränkungen. Das ist keine Nische – das ist fast ein Drittel Ihrer Zielgruppe.

4. Kosten von Alt-Texten = praktisch null

50 Credits/Monat kostenlos bei AutoAlt.ai. Für grössere Shops: CHF 45 einmalig für 1.000 Bilder in allen Sprachen. Zum Vergleich: Manuell für 4 Sprachen wären 1.000 Bilder × 4 Sprachen × 3 Min. × CHF 120/h = ca. CHF 24.000. Die KI-Lösung spart über 99% der Kosten.

5. Schweizer Mehrsprachigkeit als Stärke

Schweizer Shops sind oft drei- oder viersprachig (DE/FR/IT/EN). AutoAlt.ai generiert Alt-Texte in allen Sprachen mit einem Credit pro Bild. Ein entscheidender Kostenvorteil gegenüber manuellem Schreiben und Übersetzen – und einzigartig gegenüber Wettbewerbern, die pro Zusatzsprache extra berechnen.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Sind Alt-Texte in der Schweiz Pflicht?

Für öffentliche Stellen: ja, seit der BehiG-Teilrevision vom 28.06.2025 (eCH-0059/WCAG 2.1 AA). Für private Unternehmen: noch nicht direkt, aber die BehiG-Revision soll voraussichtlich am 01.01.2027 auch private Anbieter erfassen. Wer an EU-Kunden verkauft, ist über den EAA bereits seit 28.06.2025 verpflichtet – inklusive Alt-Texte, Barrierefreiheitserklärung und Dokumentationspflicht.

Betrifft der EAA auch Schweizer Unternehmen?

Ja, sobald Sie Produkte oder Dienstleistungen an Kunden in EU-Ländern anbieten. Der EAA richtet sich an alle Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind – unabhängig vom Firmensitz. Ein Schweizer Online-Shop, der nach Deutschland liefert, muss die BFSG-Anforderungen erfüllen, inklusive Alt-Texte und Barrierefreiheitserklärung.

Kann ich als Schweizer Unternehmen aus Deutschland abgemahnt werden?

Ja, wenn Sie an deutsche Verbraucher verkaufen und Ihre Website die BFSG/WCAG-Anforderungen nicht erfüllt. Die Abmahnkanzlei CLAIM RA prüft nicht den Firmensitz, sondern ob der Shop an deutsche Kunden verkauft. Fehlende Alt-Texte sind automatisiert nachweisbar und gehören zu den häufigsten Abmahnungsgründen.

Was ist das EBGB und welche Rolle spielt es?

Das EBGB (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) ist die zentrale Schweizer Fachstelle für Behindertenpolitik. Es ist dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Im Kontext der Barrierefreiheit koordiniert es die Umsetzung des BehiG und die BehiG-Revision. Schlichtungsverfahren bei Diskriminierungsbeschwerden können dort eingeleitet werden.

Wann kommt die BehiG-Revision für Private?

Der Bundesrat plant das Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Die WBK-N hat im März 2025 ohne Gegenstimme auf die Revision eingetreten. Die parlamentarische Beratung läuft 2025/2026. Für Unternehmen bedeutet das ca. 18 Monate Vorbereitungszeit. Ein zentrales Element ist das Konzept der «angemessenen Vorkehrungen» (Art. 2 Abs. 5 E-BehiG), das Anbieter zu zumutbaren Massnahmen verpflichtet.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website?

Wenn Sie an EU-Kunden verkaufen: ja, das ist EAA-Pflicht. Pflichtinhalte: Gültigkeitsbereich, Stand der Konformität, Bewertungsgrundlage (z.B. WCAG 2.1 AA), bekannte Einschränkungen, Feedback-Kontakt und Datum. Wenn Sie nur in der Schweiz verkaufen: noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen als Best Practice und Vorbereitung auf die BehiG-Revision 2027.

Was kostet die Alt-Text-Umsetzung für mehrsprachige Schweizer Shops?

Mit AutoAlt.ai: 1 Credit = 1 Bild in allen Sprachen inklusive (DE, FR, IT, EN). 50 Credits/Monat kostenlos. Profi-Pack: CHF 45 für 1.000 Bilder. Manuell wäre das für 4 Sprachen: 1.000 Bilder × 4 Sprachen × 3 Min. × CHF 120/h = ca. CHF 24.000. Die KI-Lösung spart über 99% der Kosten.

Was ist der eCH-0059 Standard?

Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0 ist der Schweizer Standard für digitale Barrierefreiheit. Er basiert auf den WCAG 2.1 Level AA des W3C und wurde am 21. Mai 2021 als verbindliche Vorgabe für die Bundesverwaltung übernommen. Mit der BehiG-Revision wird er voraussichtlich auch für private Unternehmen als Referenzstandard dienen.

Kann ein behinderter Mensch in der Schweiz heute schon klagen?

In principle, yes. Art. 6 BehiG prohibits discrimination in publicly offered services. Art. 8(2) BehiG grants remediation rights. The first step is free mediation at the EBGB or cantonal offices. If that fails, a civil lawsuit is possible. Whether missing alt text qualifies as „discrimination“ under Art. 6 hasn’t been decided by the highest court — but the trend is clear.

Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht?

Ja, aus drei Gründen: SEO (22% mehr Traffic durch die Bildersuche), Reichweite (1,7 Mio. Menschen mit Behinderungen + 29% mit Alltagseinschränkungen in der Schweiz) und Zukunftssicherheit (die BehiG-Revision kommt definitiv). Wer jetzt handelt, hat 2027 keinen Stress und profitiert schon heute von besserem Ranking und mehr Kunden.

Alt-Texte für Schweizer Shops – mehrsprachig, sofort einsatzbereit

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