EAA, BFSG & ADA:
Ist Ihr Shop wirklich barrierefrei?
In der EU gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung des EAA. In den USA ist Barrierefreiheit über den ADA (Title III) relevant. Fehlende Alt-Texte zählen in beiden Regionen zu den häufigsten Verstößen.
Quick-Check: WCAG 1.1.1 (Alt-Texte)
Unsere KI prüft Ihre Startseite live auf fehlende Alt-Attribute und potenzielle Verstöße gegen WCAG 2.1 AA – als technische Basis für EAA/BFSG (EU) und ADA (USA).
Risiko erkannt!
Wir haben auf Ihrer Seite Bilder ohne Textalternative gefunden. Dies verstößt gegen die BFSG-Vorgaben.
Was ist das BFSG und warum betrifft es jeden Shop?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die darauf abzielt, den digitalen Binnenmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt.
Seit dem 28. Juni 2025 sind Betreiber von kommerziellen Websites und Apps verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere den E-Commerce Sektor. Es geht nicht mehr um „Nice-to-have“, sondern um eine harte rechtliche Anforderung, vergleichbar mit der DSGVO-Einführung.
| Unternehmensart | Verpflichtung | Detail |
|---|---|---|
| Online-Shops (B2C) | Voll betroffen | Gesamter Checkout, Produktbilder und Navigation müssen barrierefrei sein. |
| Dienstleister | Voll betroffen | Banken, Booking-Systeme, Personenbeförderung. |
| Kleinstunternehmen* | Ausnahmen möglich | Nur für Dienstleistungen. *Unter 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Umsatz. Achtung: Wer Produkte verkauft, fällt oft trotzdem unter das Gesetz. |
WCAG 2.1 Konformität: Das Problem mit den Bildern
Das Gesetz verweist technisch auf die europäische Norm EN 301 549, welche wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert. Ein zentraler Punkt ist das Prinzip „Wahrnehmbarkeit“.
"Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, müssen eine Textalternative haben, die denselben Zweck erfüllt."
Für Online-Shops bedeutet das: Jedes Produktbild muss einen Alt-Text (Alternativtext) besitzen. Dieser Text wird von Screenreadern vorgelesen, damit blinde Menschen verstehen, was auf dem Bild zu sehen ist (z.B. Farbe, Form, Funktion des Produkts). Dateinamen wie IMG_2025.jpg sind ein klarer Verstoß.
Gilt das auch für die USA? (ADA & WCAG)
Ja. Auch in den USA ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen rechtlich relevant. Grundlage ist der Americans with Disabilities Act (ADA), insbesondere Title III, der öffentlich zugängliche Angebote betrifft – darunter Online-Shops, SaaS-Plattformen und Unternehmenswebsites.
Auch wenn der ADA keinen einzelnen technischen Standard festlegt, wird in der Praxis WCAG 2.1 Level AA häufig als Referenz für digitale Barrierefreiheit herangezogen. Wer WCAG-konform ist, reduziert typischerweise das Risiko in beiden Rechtsräumen.
| Region | Gesetz | Technischer Standard | Relevanz für Bilder |
|---|---|---|---|
| EU | EAA / BFSG | EN 301 549 → WCAG 2.1 AA | Alt-Texte verpflichtend |
| USA | ADA (Title III) | WCAG 2.1 AA (häufige Referenz) | Alt-Texte einklagbar |
Fehlende Alt-Texte sind ein klarer WCAG-Verstoß und damit sowohl in der EU (EAA/BFSG) als auch in den USA (ADA) ein häufiges Risiko – besonders im E-Commerce mit vielen Produktbildern.
- ❌ Kein Alt-Attribut vorhanden
- ❌ Alt="Bild" oder Alt="Placeholder"
- ❌ Alt="Roter Schuh kaufen billig Angebot" (Keyword Stuffing)
- ❌ Alt="DSC00923.jpg"
- ✅ Präzise Beschreibung des visuellen Inhalts
- ✅ "Dunkelroter Laufschuh mit weißen Schnürsenkeln und Profilsohle, Seitenansicht"
- ✅ Neutraler Ton, max. 120 Zeichen
- ✅ Kontextbezogen (Produkt vs. Dekoration)
Welche Konsequenzen drohen?
Die Nichteinhaltung des BFSG ist ein Gesetzesverstoß mit weitreichenden Folgen. In den USA kann mangelnde Barrierefreiheit (ADA) ebenfalls zu rechtlichen Risiken führen.
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht barrierefrei angeboten werden.
Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können ab sofort kostenpflichtige Abmahnungen versenden (UWG), da ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln vorliegt.
Bei schwerwiegenden Mängeln können die Behörden anordnen, den Online-Shop bis zur Behebung der Barrieren vom Netz zu nehmen oder den Verkauf zu stoppen.
Compliance on autopilot.
AutoAlt.ai wurde speziell entwickelt, um die Lücke zwischen technischer Machbarkeit und gesetzlicher Anforderung zu schließen.
- KI-Bildanalyse: Erkennt Objekte, Farben und Kontext präziser als ein Mensch.
- Rechtssichere Texte: Formuliert neutral und beschreibend gemäß WCAG-Vorgaben.
- Bulk-Processing: Repariert tausende Bilder in Ihrer Mediathek über Nacht.
Häufige Fragen zum Gesetz
Ja – sobald Sie B2C anbieten und Ihre Website/App für Verbraucher gedacht ist (z. B. Online-Shop, Buchung, Checkout, Kundenkonto). Seit 28.06.2025 ist Barrierefreiheit in der EU für viele digitale Dienstleistungen verpflichtend. Entscheidend ist nicht Ihr CMS, sondern ob Nutzer Ihre Prozesse barrierefrei bedienen können.
In der Praxis: oft ja, wenn Sie EU-Kunden bedienen und Ihre Services/Produkte in der EU anbieten. Die EAA-Pflichten gelten europaweit über nationale Umsetzungen (z. B. BFSG in DE). Wenn Sie EU-Umsatz machen, sollten Sie WCAG-Konformität als Standard setzen.
Viele US-Unternehmen behandeln Barrierefreiheit als Pflicht unter ADA (Title III), insbesondere bei öffentlich zugänglichen Angeboten wie Online-Shops, SaaS oder Buchungsstrecken. Auch wenn der ADA keinen einzelnen technischen Standard nennt, wird WCAG 2.1 AA häufig als Referenz genutzt. WCAG ist damit der gemeinsame Nenner für EU + USA.
Fehlende oder schlechte Alt-Texte. Das fällt unter WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und ist extrem leicht zu prüfen (manuell und automatisiert). Gerade im E-Commerce mit vielen Produktbildern ist das einer der häufigsten und sichtbarsten Verstöße.
Nein – aber jedes relevante Bild braucht eine passende Textalternative.
Produktbilder, Icons mit Bedeutung, Infografiken: Alt-Text nötig
Reine Deko-Bilder: korrekt als dekorativ markieren (z. B. alt=““)
Wichtig: “dekorativ” darf nicht als Ausrede für wichtige Inhalte genutzt werden.
Ja, wenn sie WCAG-konform sind: neutral, präzise, kontextbezogen und nicht irreführend. Problematisch sind generische Texte (“Bild”, “Foto”), falsche Beschreibungen oder Keyword-Stuffing. AutoAlt.ai ist darauf ausgelegt, beschreibende, WCAG-orientierte Alternativtexte zu erzeugen und zu verwalten.
Alt-Texte sollten so kurz wie möglich, so informativ wie nötig sein. Für Produktbilder funktionieren oft 80–140 Zeichen gut. Entscheidend ist: Zweck + relevante visuelle Merkmale (z. B. Farbe, Modell, Ansicht, Funktion).
Leider nein. Ein Theme kann nur die technische Basis liefern. Die häufigsten Probleme entstehen im Content: Bilder ohne Alt-Text, schlechte Linktexte, fehlende Labels, unlogische Überschriften, PDFs ohne Struktur. Betreiber sind für Inhalte verantwortlich – besonders bei Produktkatalogen.
Wenn alte Inhalte aktiv genutzt werden (z. B. Produktseiten, Checkout, Buchung, Support-Wissen), sollten sie barrierefrei sein. Im E-Commerce sind alte Produktbilder oft weiterhin kaufrelevant – damit praktisch immer ein Thema.
In der EU kann es (je nach Land) zu behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern und/oder Abmahnrisiken kommen. In den USA kann mangelnde Barrierefreiheit zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Unabhängig davon verursachen Accessibility-Bugs oft Umsatzverlust (Abbrüche im Checkout) und Reputationsschäden.
AutoAlt.ai kann einen großen, kritischen Teil abdecken: Bilder & Medien-Textalternativen (WCAG 1.1.1) inkl. Bulk-Fixes und Monitoring. Vollständige Compliance umfasst zusätzlich Themen wie Tastaturbedienung, Kontraste, Fokus, Form-Labels, Fehlermeldungen, PDFs, Video-Captions usw. AutoAlt.ai ist ein starker Compliance-Baustein, ersetzt aber keine komplette Accessibility-Prüfung der gesamten UX.
- Domain scannen (Quick-Check)
- Fehlende/fehlerhafte Alt-Texte beheben (Bulk)
- Regelmäßige Checks aktivieren (neue Bilder)
- Reporting exportieren (intern/Agentur/Compliance)